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Auto Ott - Die Firma für EU-Neuwagen, Reimport Fahrzeuge und Jahreswagen PDF Drucken E-Mail

lager_erik.jpgWer sind wir?

Auto- Ott vermittelt Ihnen ein EU-Neufahrzeug. Auf unserer Homepage finden Sie verschiedene Fahrzeugtypen, welche Ihnen sofort zur Verfügung stehen können oder Fahrzeuge, welche Sie nach Ihrem Wunsch bestellen können.

Wie stelle ich mein Wunschfahrzeug zusammen?

Auf unserer Homepage finden Sie einen Fahrzeugkonfigurator . Damit können Sie Ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir Ihnen gern weiter. Nach Zusammenstellung aller Daten senden sie uns diese zu und wir prüfen Ihre Bestellung und leiten Sie an unsere Händler weiter.

 Wie erhalte ich mein Neufahrzeug?

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1.    Sie erhalten von uns gegen eine Kaution von 1000,- Euro Ihren Kfz – Brief. Damit können Sie Ihr Fahrzeug bei der jeweiligen Zulassungsstelle anmelden und Ihr Fahrzeug mit dem endgültigen Kennzeichen abholen. Die Kaution wird dann mit dem Kaufpreis verrechnet.
  2. Sie besorgen sich bei Ihrer Zulassungsstelle Überführungskennzeichen und können Ihr Fahrzeug zum Wohnort überführen. Bei Abholung des Fahrzeuges im Zentrallager werden Ihnen dann alle Fahrzeugpapiere ausgehändigt.
  3. Sie können Ihr Fahrzeug im Auslieferungslager Gera abholen. Der Transport wird Ihnen mit 250,- Euro berechnet. Wird das Fahrzeug nach Gera geliefert, dann muss die Zahlung an uns zu dem Zeitpunkt erfolgt sein, an dem der Spediteur das Auto übernimmt.

Wie bezahle ich mein Neufahrzeug

Sie bezahlen Ihr Fahrzeug direkt bei Übernahme im Zentrallager Itterbeck – wahlweise in Bar, per bankbestätigten Scheck oder per Vorab- Überweisung, welche am Tag der Abholung oder des Transportes auf dem Konto gutgeschrieben sein muss.

Des Weiteren bieten wir Ihnen die Finanzierung Ihres Fahrzeuges –  auch ohne Anzahlung bis zu 96 Monaten an.

Habe ich Gewährleistung bzw. Garantie auf mein Neufahrzeug?

Sie haben die komplette Gewährleistung bzw. Garantie, die der jeweilige Hersteller für dieses Modell in Europa gibt – uneingeschränkt.

Voraussetzung hierfür ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Scheckheft.

Wer erfüllt meine Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche?

Jede europäische Vertragswerkstatt Ihrer Fahrzeugmarke erfüllt Ihre Garantieansprüche, da Sie eine Werksgarantie vom Hersteller erhalten.

 

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Sabine Ott, Heiko Hopf