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Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von EU- Fahrzeugen PDF Drucken E-Mail

I. Ermächtigung, Vertrag, Rechte und Pflichten
II. Preise und Zahlungsbedingungen
III. Gewährleistung
IV. Abwicklung
V. Schlussbestimmungen



 

I. Ermächtigung, Vertrag, Rechte und Pflichten

  1. Der Auftraggeber ermächtigt den Vermittler, das Fahrzeug, das durch einen Vertragshändler des jeweiligen Herstellers nach Wahl des Vermittlers geliefert wird, auf Namen und Rechnung des Auftraggebers oder des Vermittlers zu kaufen, in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, sowie alle erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten zu erledigen.
  2. Der Auftraggeber ist an die Ermächtigung zunächst bis zum Ablauf der unverbindlichen Lieferzeit unwiderruflich gebunden. Danach ist er weiterhin gebunden. Er hat dann jedoch das Recht, dem Vermittler eine Frist von 6 Wochen zur Lieferung mit der Androhung zu setzen, dass er nach Ablauf der Frist die Abnahme des Fahrzeugs ablehne.
  3. Der Vermittler ist verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren, wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht lieferbar ist. Die Bestellung wird damit hinfällig, ohne dass wechselseitige Rechte oder Pflichten zwischen Auftraggeber und Vermittler bestehen.
  4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus der Bestellung auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.
  5. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser als Entschädigung 10% vom vereinbarten Gesamtpreis als Schadenersatz zu bezahlen, es sei denn, er beweist einen geringeren Schaden.
  6. Der Auftraggeber ist auf Verlangen des Vermittlers dazu verpflichtet, die folgenden Dokumente dem Vermittler zur Verfügung zu stellen, eine Kopie des Fahrzeugscheins, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Fahrzeughalters. Bei Zuwiderhandlung können dem Auftraggeber, die dadurch entstehenden Kosten des Vermittlers, in Rechnung gestellt werden.

 

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsbedingungen: Das Fahrzeug muss innerhalb von 7-14 Tagen bezahlt und übernommen werden, nachdem der Vermittler den Auftraggeber über den Eingang des Fahrzeuges benachrichtigt hat. Sollte das Fahrzeug nicht binnen 3 Wochen nach Aufforderung zur Abholung vom Auftraggeber übernommen werden, so kann das Fahrzeug vom Vermittler anderweitig veräußert werden. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
  2. Die Bezahlung erfolgt in Bar bei Übergabe des Fahrzeuges, sowohl bei Selbstabholung im Zentrallager Itterbeck oder in Gera. Änderungen der Mehrwertsteuer sind vorbehalten.         
  3. Alle Preise sind Endpreise und gelten bei Selbstabholung im Zentrallager 49847 Itterbeck. Bei einer Abholung im Auslieferungslager Gera wird ein Transportbetrag von 250,-€ erhoben.

 

III. Gewährleistung

  1. Für das Fahrzeug gelten die Gewährleistungsbestimmungen (Garantie)  des Herstellers. Etwaige Ansprüche sind direkt gegen diesen zu richten bzw. mit dessen Vertragshändlern abzuwickeln.

 


IV. Abwicklung

  1. Es ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vermittler das Fahrzeug für den Auftraggeber im Ausland kauft und in die Bundesrepublik Deutschland einführt. Der Vermittler ist kein Vertragspartner des Herstellers bzw. des Vertragshändlers. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein EU-Importfahrzeug, welche über die für das Land, für welche sie produziert wurden, bzw. in welchem sie erstmalig über die Herstellerorganisation ausgeliefert wurden, zum Zeitpunkt der Produktion üblichen Serienausstattung verfügen. Abweichungen von der Serienausstattung in Deutschland sind üblich und daher zu erwarten. Dies betrifft sowohl Minder-, als auch Mehrausstattungen. Informationen s. a. jeweilige nationale Internet-Seiten des Herstellers.
  2. Die Fahrzeuge bitte mit Kurzkennzeichen abholen (selbst mitbringen). Bei Übergabe des Fahrzeugs bekommen Sie das COC Dokument und die anderen Unterlagen des Fahrzeuges, so dass Sie das Fahrzeug dann bei Ihrem Straßenverkehrsamt anmelden können

V. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz des Vermittlers.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des vorstehenden Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
  3. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch Nebenabreden und Zusicherungen, sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
  4. Technische Änderungen des Herstellers sind vorbehalten



 

 

Schlüsselwörter auf dieser Website:
EU Neuwagen, Tageszulassung, Jahreswagen